Die Anwaltskosten sind geregelt im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte, kurz RVG und richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Bei einem Unfall also nach der Höhe Ihrer Schadensersatzansprüche.
Haben Sie schon selbst herum reguliert und streiten sich mit der Versicherung z.B. nur noch um Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, verdient Ihr Anwalt weniger Gebühren. Dafür dann einen Profi zu finden, könnte schwierig werden.
Ausgehend vom Gegenstandswert und dem Umfang der Regulierung fällt eine Geschäftsgebühr plus Auslagen und Mehrwertsteuer an oder Sie treffen mit Ihrem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung. Sollte später ein Gerichtsverfahren notwendig werden, fallen weitere Gebühren an.
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